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Steuern beim Immobilienverkauf in Spanien (für Nicht-Residenten)
Wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in Spanien verkaufen, müssen Sie bestimmte Steuern beachten. Hier ein kurzer Überblick:
🧾 1. Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR)
- Besteuert: den Gewinn aus dem Verkauf (Verkaufspreis – Kaufpreis – abzugsfähige Kosten)
- Steuersatz:
- 19 % für EU-, Norwegen-, Island-Residenten
- 24 % für andere Länder
- Einbehaltung: Käufer behält 3 % des Verkaufspreises ein und zahlt diese an das Finanzamt (Modell 211).
- Verkäufer: reicht Modell 210 ein, um den tatsächlichen Gewinn zu erklären oder ggf. Rückerstattung zu beantragen.
- Frist: innerhalb von 4 Monaten nach Verkauf
🏙️ 2. Kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal)
- Erhoben durch die Gemeinde auf den Bodenwertzuwachs.
- Berechnung basiert auf Katasterwert und Besitzdauer.
- Fällt nicht an, wenn kein Gewinn entsteht.
- Normalerweise vom Verkäufer zu zahlen (falls nicht anders vereinbart).
💼 3. Weitere mögliche Kosten
- Energieausweis (Pflichtdokument, ca. 50–150 €)
- Löschung einer bestehenden Hypothek
- Makler- oder Anwaltskosten (abzugsfähig)
📊 Beispiel
| Position |
Betrag (€) |
| Kaufpreis (2015) | 200 000 |
| Verkaufspreis (2025) | 300 000 |
| Abzugsfähige Kosten | 10 000 |
| Gewinn | 90 000 |
| IRNR (19 %) | 17 100 |
| Einbehaltene 3 % | 9 000 |
| Restzahlung | 8 100 |
💡 Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege (Notar, Reformen, Makler, Steuern) gut auf – sie helfen, die Steuerlast zu reduzieren.